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Schritte die im Falle eines Rechtstreites mit einem Reisefachmann, zu unternehmen sind
Die gütliche Auseinandersetzung sollte ihren ersten Schritt sein, im Falle eines Rechtsstreites mit einem Reisefachmann (Reisebüro, hotel, Autovermietung, ...). Der direkte Kontakt Der erste Schritt der zu tun ist, ist mit dem Fachmann oder sein Kundendienst, entweder telefonisch in Kontakt zu treten, oder eine Begegnung ersuchen, um über das Problem und über mögliche Lösungen diskutieren zu können. Wenn der Fachmann diese Begegnung verweigert, und dazu noch versucht Sie zu überzeugen, daß Sie keinen Recht auf Entschädigungen haben, dann lassen Sie das und bereiten Sie, ihre Beschwerde schriftlich vor. Das Beschwerdenschreiben Wenn ihren telefonischen Kontakt oder ihre Begegnung mit dem Fachmann zu keinem guten Ende gekommen ist, oder wenn Sie die schriftliche Lösung vorziehen, senden Sie ihm einen eingeschriebener Beschwerdenbrief. Vergessen Sie nicht , eine Kopie dieses Schreibens zu behalten. 3 wichtige Punkte sollten in diesem Brief zum Vorschein kommen :
Der Beistand einer Verbrauchergruppe Wenn ihre Auseinandersetzungen vergeblich bleiben, können Sie um Hilfe bei einer Verbrauchergruppe bitten, die eine neue gütliche Auseinandersetzung versuchen wird. Sie können sich auch an diese Gruppe wenden, um ein Beistand für die Aufsetzung ihres Beschwerdenbriefes zu bekommen. Die Vermittlung einer solche Gruppe kann sehr oft der Rechtsstreit auf gütliche Weise lösen, sogar nach dem Misserfolg einer persönlichen Auseinandersetzung. Um die Personalien einer Verbrauchergruppe in ihrer Region oder ihrem Land zu erhalten, können Sie die Internationalen Organisation der Verbraucherverbände kontaktieren :
Wenn trotz alle diesen gütliche Auseinandersetzungen, keine Lösung gefunden wurde, können Sie ein Gericht erfassen, um ihre Rechte geltend zu lassen.
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